General Terms & Conditions

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der OKM GmbH

Stand: Juli 2026

Begriffe (gelten für beide Teile)


Weiter zu: Geschäftsbedingungen für Verbraucher

A.1 Geltungsbereich

(1)Diese AGB gelten für sämtliche Angebote, Lieferungen, Verkäufe, Reparaturen, Dienstleistungen, Schulungen, Software, Lizenzen sowie sonstige Leistungen von OKM gegenüber Unternehmern i. S. d. § 14 BGB.

(2)Unternehmer i. S. dieser AGB ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

(3)Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, selbst wenn OKM ihrer Geltung im Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht. Sie gelten nur, soweit OKM ihrer Einbeziehung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

(4)Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB, soweit sie schriftlich bestätigt wurden.

(5)Es gilt ausschließlich die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser AGB.

(6)Die Verträge unterliegen dem Kaufrecht gemäß §§ 433 ff. BGB, soweit keine Reparatur-, Werk-, Schulungs-, Beratungs- oder sonstigen Dienstleistungsverträge abgeschlossen werden. Für diese gelten ergänzend die jeweils einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.

A.2 Vertragsabschluss

(1)Sämtliche Angebote von OKM sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

(2)Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung von OKM, durch Auslieferung der Ware oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.

(3)Angaben in Katalogen, Broschüren, Präsentationen, Produktbeschreibungen, Videos, Schulungsunterlagen, technischen Dokumentationen oder auf Webseiten stellen keine Beschaffenheitsgarantie dar, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

(4)Technische Änderungen, Konstruktionsänderungen, Softwareänderungen, Firmwareupdates sowie produktionsbedingte Änderungen bleiben vorbehalten, soweit sie für den Kunden zumutbar sind und den Vertragszweck nicht wesentlich beeinträchtigen.

(5)Angaben zu Ortungstiefen, Reichweiten, Einsatzmöglichkeiten, Messergebnissen, Scanbildern oder vergleichbaren Leistungsdaten beruhen auf Erfahrungswerten unter optimalen Bedingungen und stellen keine zugesicherten Eigenschaften oder Garantien dar. Die tatsächlich erzielbaren Ergebnisse hängen insbesondere von Bodenbeschaffenheit, Mineralisierung, Feuchtigkeit, Objektgröße, Material, Lage, elektromagnetischen Einflüssen, Umgebungsbedingungen sowie der sachgerechten Bedienung des Gerätes ab.

(6)Aussagen von Mitarbeitern, Vertriebspartnern oder sonstigen Dritten begründen keine Garantie oder Beschaffenheitsvereinbarung, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich durch OKM bestätigt wurden.

(7)Sämtliche Angebotsunterlagen, Zeichnungen, Software, Dokumentationen, Handbücher und sonstigen Unterlagen bleiben Eigentum von OKM und sind urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen Dritten weder zugänglich gemacht noch vervielfältigt oder anderweitig verwendet werden, soweit OKM dem nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

A.3 Preise

(1)Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer sowie gegebenenfalls anfallender Transport-, Versicherungs-, Zoll-, Einfuhr-, Ausfuhr- oder sonstiger öffentlich-rechtlicher Abgaben.

(2)Soweit nichts anderes vereinbart wurde, erfolgen Lieferungen ab Werk (EXW gemäß Incoterms® in der jeweils gültigen Fassung).

(3)Kosten für Verpackung, Versand, Transportversicherung, Einfuhrabgaben, Zollformalitäten oder sonstige Nebenkosten trägt der Kunde, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

(4)Kostenvoranschläge für Reparaturen sind grundsätzlich unverbindlich. Die tatsächlichen Reparaturkosten dürfen den Kostenvoranschlag angemessen überschreiten, soweit dies aufgrund erst während der Reparatur festgestellter Umstände erforderlich ist. Über wesentliche Mehrkosten wird der Kunde informiert.

(5)Sämtliche Transportkosten im Zusammenhang mit Reparaturen – insbesondere Hin- und Rückversand, Versicherungen, Zollkosten oder Lagerkosten – trägt der Kunde, sofern gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist.

(6)Wird ein Reparaturauftrag nach Erstellung eines Kostenvoranschlags nicht erteilt, ist OKM berechtigt, eine angemessene Vergütung für den Kostenvoranschlag sowie sämtliche angefallenen Versand-, Lager- und Bearbeitungskosten zu verlangen.

A.4 Zahlung

(1)Rechnungen sind, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig.

(2)OKM ist berechtigt, Lieferungen oder Leistungen ganz oder teilweise von Vorauszahlungen, Anzahlungen oder geeigneten Sicherheiten abhängig zu machen.

(3)Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist OKM berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie weitere Verzugsschäden geltend zu machen.

(4)Bei Zahlungsverzug, drohender Zahlungsunfähigkeit, Insolvenzantrag, Zahlungseinstellung oder sonstigen Umständen, die die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich beeinträchtigen, ist OKM berechtigt,

(5)Die Aufrechnung mit Gegenforderungen oder die Zurückbehaltung von Zahlungen ist nur zulässig, soweit die Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.

(6)Zahlungen gelten erst mit endgültiger Gutschrift auf dem Konto von OKM als erfolgt.

A.5 Lieferung und Lieferverzug

(1)Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie von OKM ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. Sämtliche Lieferfristen beginnen erst, wenn sämtliche kaufmännischen und technischen Fragen geklärt sind, der Kunde alle erforderlichen Mitwirkungspflichten erfüllt hat und vereinbarte Anzahlungen oder Vorauszahlungen vollständig eingegangen sind.

(2)Die Einhaltung vereinbarter Lieferfristen setzt voraus, dass der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen vollständig und rechtzeitig nachkommt. Verzögerungen, die auf einer verspäteten Mitwirkung des Kunden beruhen, verlängern vereinbarte Lieferfristen entsprechend.

(3)OKM ist zu angemessenen Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, soweit diese dem Kunden zumutbar sind.

(4)Lieferfristen verlängern sich angemessen bei höherer Gewalt oder sonstigen Ereignissen außerhalb des Einflussbereiches von OKM. Hierzu zählen insbesondere: Streiks und rechtmäßige Aussperrungen; Pandemien und Epidemien; Naturkatastrophen; Feuer, Überschwemmungen oder Unfälle; Krieg, Terrorismus oder innere Unruhen; Embargos und Sanktionen; behördliche Maßnahmen; Cyberangriffe oder IT-Ausfälle; Energie- oder Rohstoffknappheit; Transport- und Lieferkettenstörungen; Verzögerungen bei Vorlieferanten, soweit diese nicht von OKM zu vertreten sind.

(5)Dauern derartige Ereignisse länger als drei Monate an, ist OKM berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, soweit die Vertragserfüllung dadurch wesentlich erschwert oder unmöglich wird. Schadensersatzansprüche des Kunden bestehen insoweit nicht, soweit gesetzlich zulässig.

(6)Gerät OKM mit einer Lieferung in Verzug, hat der Kunde zunächst eine angemessene Nachfrist von mindestens zwei Wochen schriftlich zu setzen.

(7)Schadensersatz wegen Lieferverzuges kann der Kunde ausschließlich nach Maßgabe der Haftungsregelungen dieser AGB (A.9) verlangen.

A.6 Gefahrübergang und Versand

(1)Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person (Versendungskauf, § 447 BGB), spätestens jedoch mit Verlassen des Werks bzw. Lagers, auf den Kunden über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung vom Erfüllungsort aus erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.

(2)Verzögert sich der Versand aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr bereits mit Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.

(3)Versandart, Versandweg sowie Auswahl des Transportunternehmens erfolgen nach pflichtgemäßem Ermessen von OKM, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.

(4)Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Kunden abgeschlossen.

(5)Der Kunde hat erkennbare Transportschäden unverzüglich gegenüber dem Transportdienstleister anzuzeigen und sämtliche zur Beweissicherung erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Eine unterlassene Anzeige lässt gesetzliche Rechte unberührt, kann jedoch die Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber dem Transportdienstleister erschweren.

(6)Verzögerungen durch Zollbehörden, Importkontrollen oder sonstige staatliche Stellen außerhalb Deutschlands liegen außerhalb des Verantwortungsbereiches von OKM. Der Kunde trägt sämtliche daraus entstehenden Kosten, Verzögerungen und Risiken, soweit diese nicht von OKM vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

A.7 Eigentumsvorbehalt

(1)Sämtliche gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen von OKM aus der Geschäftsbeziehung Eigentum von OKM.

(2)Der Kunde ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren pfleglich zu behandeln und auf eigene Kosten gegen Verlust, Diebstahl und Beschädigung angemessen zu versichern.

(3)Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstige Zugriffe Dritter auf Vorbehaltsware sind OKM unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Der Kunde hat sämtliche zur Wahrung der Rechte von OKM erforderlichen Unterlagen unverzüglich zur Verfügung zu stellen.

(4)Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist unzulässig.

(5)Eine Weiterveräußerung der Vorbehaltsware ist im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr gestattet. Bereits jetzt tritt der Kunde sämtliche Forderungen aus einer Weiterveräußerung in Höhe des Rechnungsbetrages der Vorbehaltsware sicherungshalber an OKM ab. OKM nimmt diese Abtretung an.

(6)Der Kunde bleibt bis auf Widerruf berechtigt, die abgetretenen Forderungen im eigenen Namen einzuziehen. OKM ist berechtigt, diese Einzugsermächtigung insbesondere bei Zahlungsverzug oder wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden zu widerrufen.

(7)Eingriffe in die Hardware oder Software, insbesondere eigenmächtige Reparaturen, Umbauten, Veränderungen, Manipulationen oder der Einbau nicht freigegebener Komponenten, berühren die Eigentumsrechte von OKM nicht und können – unbeschadet gesetzlicher Rechte – zum Verlust vertraglicher Ansprüche des Kunden führen.

(8)Soweit der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen dauerhaft um mehr als 20 % übersteigt, wird OKM auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach eigener Wahl freigeben.

A.8 Gewährleistung

(1)Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt für neue Waren zwölf (12) Monate ab Gefahrübergang. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 445b BGB (Rückgriff) oder § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB längere Fristen zwingend vorschreibt, sowie nicht für Ansprüche wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit, wegen arglistig verschwiegener Mängel, aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aus einer Garantie oder nach dem Produkthaftungsgesetz. Insoweit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Für gebrauchte Waren wird die Gewährleistung – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen; die vorstehenden Ausnahmen gelten entsprechend.

(2)Der Kunde hat die gelieferten Waren sowie sämtliche Leistungen unverzüglich nach Erhalt sorgfältig zu untersuchen und erkennbare Mängel spätestens innerhalb von fünf (5) Werktagen schriftlich anzuzeigen (vgl. § 377 HGB). Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Unterbleibt eine rechtzeitige Anzeige, gelten die Lieferungen und Leistungen hinsichtlich des betreffenden Mangels als genehmigt, soweit gesetzlich zulässig.

(3)Beanstandete Waren dürfen nur nach vorheriger Abstimmung mit OKM zurückgesendet werden. Auf Verlangen sind sie zur Prüfung vollständig, einschließlich Zubehör und Dokumentation, bereitzustellen.

(4)Im Gewährleistungsfall ist OKM nach eigener Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt. Schlägt die Nacherfüllung endgültig fehl oder ist sie dem Kunden unzumutbar, richten sich dessen weitere Rechte nach den gesetzlichen Vorschriften und diesen AGB.

(5)Ein Gewährleistungsanspruch besteht insbesondere nicht, wenn der Mangel zurückzuführen ist auf: unsachgemäße Bedienung oder Verwendung entgegen der Bedienungsanleitung; fehlerhafte Installation oder Inbetriebnahme durch den Kunden oder Dritte; natürlichen Verschleiß oder übliche Abnutzung; ungeeignete Betriebs- oder Umgebungsbedingungen; Verwendung nicht von OKM freigegebener Hard- oder Software, Zubehör- oder Ersatzteile; eigenmächtige Reparaturen, Umbauten, Eingriffe oder Veränderungen am Gerät; Beschädigungen durch Transport nach Gefahrübergang; höhere Gewalt oder sonstige äußere Einwirkungen.

(6)Angaben zu Ortungstiefen, Messergebnissen, Materialerkennung, Visualisierungen oder Einsatzmöglichkeiten stellen keine Beschaffenheitsgarantie dar. Abweichungen hiervon begründen keinen Sachmangel, sofern nicht ausdrücklich schriftlich eine bestimmte Eigenschaft vereinbart wurde.

(7)Software, Firmware und digitale Inhalte werden nach dem jeweiligen Stand der Technik bereitgestellt. Eine vollständige Fehlerfreiheit, unterbrechungsfreie Verfügbarkeit oder Kompatibilität mit sämtlichen Hard- oder Softwareumgebungen wird nicht geschuldet, soweit gesetzlich zulässig.

(8)Gewährleistungsansprüche bestehen nicht für Mängel, die auf einer fehlerhaften Interpretation von Scan- oder Messergebnissen oder auf Entscheidungen beruhen, die der Kunde auf Grundlage solcher Ergebnisse trifft.

A.9 Haftung

(1)OKM haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Vorschriften.

(2)Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

(3)Im Übrigen ist die Haftung von OKM wegen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

(4)Soweit gesetzlich zulässig, haftet OKM insbesondere nicht für: entgangenen Gewinn; ausgebliebene Funde oder Sucherfolge; Grabungs-, Bergungs- oder Explorationskosten; Fehlinterpretationen von Messdaten oder Scanergebnissen; mittelbare Schäden oder Folgeschäden; Produktionsausfälle oder Betriebsunterbrechungen; Datenverluste; Vermögensschäden, die auf Entscheidungen des Kunden beruhen; Schäden aufgrund unsachgemäßer Nutzung oder Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung; Schäden infolge gesetzlicher Beschränkungen oder behördlicher Maßnahmen im Einsatzland.

(5)Messergebnisse, Scanbilder, 3D-Darstellungen sowie Softwareauswertungen dienen ausschließlich der technischen Unterstützung und stellen weder Gutachten noch verbindliche Aussagen über tatsächlich vorhandene Objekte oder geologische Gegebenheiten dar.

(6)Der Kunde ist für sämtliche Entscheidungen hinsichtlich Grabungen, Bohrungen, Bauarbeiten oder sonstiger Maßnahmen allein verantwortlich.

(7)Vor Einsendung eines Geräts zur Diagnose, Wartung oder Reparatur hat der Kunde eigenverantwortlich alle Daten zu sichern. OKM haftet – soweit gesetzlich zulässig – nicht für Datenverlust im Rahmen von Diagnose, Wartung oder Reparatur.

(8)Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies ebenfalls zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden, Erfüllungsgehilfen und sonstigen Beauftragten von OKM.

A.10 Urheber- und Schutzrechte, Geheimhaltung

(1)Sämtliche Urheberrechte, Markenrechte, Patente, Designs, Software, Firmware, Dokumentationen, Handbücher, Scanverfahren, Auswertungsmethoden sowie sämtliche sonstigen gewerblichen Schutzrechte verbleiben ausschließlich bei OKM oder dem jeweiligen Rechteinhaber.

(2)Ohne vorherige schriftliche Zustimmung von OKM ist es insbesondere unzulässig, Software zu vervielfältigen oder zu verändern; Firmware zu manipulieren; Geräte technisch zu verändern; Quellcode zu analysieren oder zurückzuentwickeln (Reverse Engineering), soweit gesetzlich zulässig; technische Schutzmaßnahmen zu umgehen; Dokumentationen oder Schulungsunterlagen zu vervielfältigen oder weiterzugeben.

(3)Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche im Rahmen der Geschäftsbeziehung erhaltenen vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln und ausschließlich zur Durchführung des jeweiligen Vertrages zu verwenden.

A.11 Vertragsstrafe

(1)Verstößt der Kunde schuldhaft gegen die Geheimhaltungs- oder Schutzrechtsverpflichtungen aus A.10, ist OKM berechtigt, für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.000 EUR zu verlangen. Bei einem Dauerverstoß gilt jeder angefangene Monat als eigenständiger Verstoß. Die Vertragsstrafe ist der Höhe nach angemessen zu begrenzen; im Einzelfall verbleibt dem Kunden der Einwand des § 343 BGB.

(2)Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt; eine verwirkte Vertragsstrafe wird auf einen Schadensersatzanspruch angerechnet. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

A.12 Produktabkündigung und Produktänderungen

(1)OKM ist berechtigt, Produkte oder Produktserien aus technischen, wirtschaftlichen, regulatorischen oder produktionstechnischen Gründen abzukündigen (Outphasing) und deren Herstellung oder Lieferung einzustellen.

(2)Ist ein bestelltes Produkt zum Zeitpunkt der Lieferung nicht mehr verfügbar, ist OKM berechtigt, dem Kunden ein technisch und funktional gleichwertiges Nachfolgeprodukt anzubieten. Ein Anspruch des Kunden auf Lieferung eines bestimmten Produktmodells oder einer bestimmten Produktgeneration besteht nicht, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Annahme eines angebotenen Nachfolgeprodukts steht im Ermessen des Kunden.

(3)Bereits bestätigte Bestellungen werden nach Möglichkeit erfüllt. Ist die Erfüllung aufgrund der Produktabkündigung oder aus sonstigen von OKM nicht zu vertretenden Gründen dauerhaft unmöglich, ist OKM berechtigt, vom betroffenen Teil des Vertrages zurückzutreten. Bereits geleistete Zahlungen für nicht lieferbare Produkte werden unverzüglich erstattet. Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausgeschlossen, soweit sich aus diesen AGB oder aus zwingendem Recht nichts anderes ergibt.

(4)OKM informiert den Kunden über die Produktabkündigung sowie – soweit verfügbar – über geeignete Nachfolgeprodukte in angemessener Weise.

(5)Soweit nicht gesetzlich vorgeschrieben oder ausdrücklich vertraglich vereinbart, besteht keine Verpflichtung von OKM, ein eingestelltes Produkt dauerhaft weiter zu produzieren oder zu liefern.

A.13 Ersatzteilverfügbarkeit

(1)Nach Einstellung einer Produktserie bemüht sich OKM, Ersatzteile für einen angemessenen Zeitraum bereitzuhalten, soweit dies technisch, wirtschaftlich und unter Berücksichtigung der Verfügbarkeit bei Vorlieferanten möglich ist.

(2)Eine Verpflichtung zur Bereitstellung bestimmter Ersatzteile über einen bestimmten Zeitraum besteht nur, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben oder ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

(3)Sind Originalersatzteile nicht mehr verfügbar, ist OKM berechtigt, technisch gleichwertige Ersatzteile oder geeignete Ersatzlösungen anzubieten, sofern dadurch die Funktionalität und Sicherheit des Produkts nicht wesentlich beeinträchtigt werden.

A.14 Exportkontrolle und Sanktionen

(1)Die Lieferung und Ausfuhr der Produkte kann Beschränkungen nach deutschem, europäischem, US-amerikanischem oder sonstigem anwendbarem Außenwirtschafts-, Exportkontroll- und Sanktionsrecht unterliegen. Der Kunde bestätigt, dass der Erwerb, die Ausfuhr, Wiederausfuhr, Weitergabe und der Einsatz der Produkte nicht gegen solche Vorschriften verstoßen.

(2)Der Kunde ist für die Einhaltung sämtlicher einschlägiger Exportkontroll- und Sanktionsvorschriften sowie aller Gesetze im Bestimmungs- und Verwendungsland selbst verantwortlich, insbesondere für erforderliche Genehmigungen. Der Kunde wird die Produkte nicht unmittelbar oder mittelbar an sanktionierte Personen, Organisationen oder Länder liefern oder für sanktionierte bzw. verbotene Zwecke verwenden.

(3)OKM ist nicht verpflichtet, Verträge zu erfüllen, sofern der Erfüllung Exportkontroll- oder Sanktionsvorschriften entgegenstehen. OKM ist in diesem Fall berechtigt, die Leistung zu verweigern und vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Kunden hieraus Schadensersatz- oder sonstige Ansprüche zustehen.

(4)Der Kunde stellt OKM von sämtlichen Ansprüchen, Schäden, Bußgeldern und Kosten frei, die aus einem Verstoß des Kunden gegen die vorstehenden Verpflichtungen resultieren, soweit der Kunde dies zu vertreten hat.

A.15 Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht, Schlussbestimmungen

(1)Erfüllungsort für sämtliche Lieferungen und Leistungen ist der Sitz von OKM.

(2)Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung der Sitz von OKM. OKM bleibt berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

(3)Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG), soweit gesetzlich zulässig.

(4)Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.


Teil B – Geschäftsbedingungen für Verbraucher (B2C)

B.1 Geltungsbereich

(1)Diese AGB gelten für sämtliche Verträge zwischen OKM und Verbrauchern i. S. d. § 13 BGB über den Verkauf von Waren, Software, Zubehör, Ersatzteilen sowie über Reparatur-, Schulungs-, Beratungs- und sonstige Dienstleistungen.

(2)Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft überwiegend zu Zwecken abschließt, die weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

(3)Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Verbrauchers finden keine Anwendung, sofern OKM ihrer Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

(4)Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.

(5)Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser AGB.

B.2 Vertragsabschluss

(1)Sämtliche Angebote von OKM sind freibleibend und unverbindlich.

(2)Im Online-Shop stellt die Darstellung der Produkte kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar. Mit dem Anklicken des Bestellbuttons „zahlungspflichtig bestellen” gibt der Verbraucher ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags über die im Warenkorb enthaltenen Waren ab.

(3)Der Vertrag kommt zustande, sobald der Verbraucher die Zahlung des Kaufpreises vollständig ausgeführt hat; OKM nimmt das Angebot des Verbrauchers mit der Ausführung der Zahlung an. Eine automatisch erzeugte Bestätigung über den Eingang der Bestellung dokumentiert lediglich den Zugang der Bestellung und stellt noch keine Vertragsannahme dar.

(4)Außerhalb des Online-Shops – insbesondere bei individuellen Angeboten, Reparatur- oder Sonderaufträgen – kommt der Vertrag durch schriftliche Auftragsbestätigung, Auslieferung der Ware oder Beginn der Leistungserbringung durch OKM zustande.

(5)Produktabbildungen, technische Zeichnungen, Videos, Werbematerialien, Prospekte und Angaben auf Internetseiten dienen ausschließlich der allgemeinen Produktbeschreibung und stellen keine Garantie oder Beschaffenheitsvereinbarung dar, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

(6)OKM behält sich technische Änderungen, Konstruktionsänderungen, Software- oder Firmwareupdates sowie produktionsbedingte Änderungen vor, soweit diese für den Verbraucher zumutbar sind und die Funktion der Ware nicht wesentlich beeinträchtigen.

(7)Angaben zu Ortungstiefen, Reichweiten, Einsatzmöglichkeiten oder Messergebnissen beruhen auf Erfahrungswerten unter günstigen Bedingungen. Die tatsächlichen Ergebnisse können insbesondere aufgrund von Bodenbeschaffenheit, Mineralisierung, Feuchtigkeit, Objektgröße, Material, Lage, elektromagnetischen Einflüssen und der sachgerechten Bedienung erheblich abweichen.

(8)Aussagen von Mitarbeitern oder Vertriebspartnern stellen keine Garantie dar, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.

B.3 Preise

(1)Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Preise einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2)Versandkosten, Transportkosten sowie gegebenenfalls anfallende Einfuhrabgaben, Zölle oder sonstige öffentliche Abgaben werden gesondert ausgewiesen, soweit sie vom Verbraucher zu tragen sind.

(3)Bei Lieferungen in Länder außerhalb der Europäischen Union erfolgt die Lieferung unverzollt (Lieferkondition DAP – Delivered at Place). Anfallende Zölle, Einfuhrumsatzsteuer und sonstige öffentliche Abgaben des Bestimmungslandes sowie etwaige Bearbeitungsgebühren des Transportdienstleisters trägt der Verbraucher; sie sind im Kaufpreis nicht enthalten. OKM weist vor Abschluss des Bestellvorgangs darauf hin, dass solche zusätzlichen Kosten anfallen können und vom Verbraucher zu tragen sind.

(4)Kostenvoranschläge für Reparaturen sind unverbindlich. Ergibt sich während der Reparatur ein zusätzlicher Reparaturbedarf, informiert OKM den Verbraucher vor Durchführung weiterer kostenpflichtiger Arbeiten.

(5)Wird nach Erstellung eines Kostenvoranschlags kein Reparaturauftrag erteilt, ist OKM berechtigt, eine vereinbarte Vergütung für den Kostenvoranschlag sowie die entstandenen Versand- und Bearbeitungskosten zu berechnen, soweit dies vorab vereinbart wurde.

B.4 Zahlung

(1)Soweit nichts anderes vereinbart wurde, ist der Kaufpreis unmittelbar nach Vertragsschluss fällig.

(2)OKM ist berechtigt, bei individuell angefertigten Produkten, Sonderanfertigungen oder Reparaturleistungen angemessene Vorauszahlungen zu verlangen.

(3)Gerät der Verbraucher in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Vorschriften.

(4)Die Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

B.5 Lieferung und Lieferverzug

(1)Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie von OKM ausdrücklich bestätigt wurden.

(2)Lieferfristen verlängern sich angemessen bei höherer Gewalt oder sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen außerhalb des Einflussbereiches von OKM. Hierzu zählen insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien, Streiks, Embargos, behördliche Maßnahmen, Cyberangriffe, Energieengpässe sowie erhebliche Störungen internationaler Lieferketten.

(3)Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Verbraucher zumutbar sind.

(4)Verzögerungen aufgrund von Zollabfertigungen, Einfuhrkontrollen oder behördlichen Maßnahmen im Bestimmungsland liegen außerhalb des Einflussbereiches von OKM.

(5)Die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers bei Lieferverzug bleiben unberührt.

B.6 Gefahrübergang und Versand

(1)Beim Verkauf an Verbraucher geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware erst mit der Übergabe der Ware an den Verbraucher oder eine von ihm bestimmte Person über; § 447 BGB findet keine Anwendung.

(2)Verzögert sich die Annahme der Lieferung aus Gründen, die der Verbraucher zu vertreten hat, gelten die gesetzlichen Vorschriften.

(3)Wünscht der Verbraucher ausdrücklich eine besondere Versandart oder Transportversicherung, erfolgen hierdurch entstehende Mehrkosten zu seinen Lasten.

B.7 Eigentumsvorbehalt

(1)Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag Eigentum von OKM.

(2)Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist der Verbraucher verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln und vor vermeidbaren Schäden zu schützen.

(3)Vor vollständiger Bezahlung dürfen Sicherungsrechte an der Vorbehaltsware nicht zugunsten Dritter bestellt werden.

B.8 Gewährleistung

(1)Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist.

(2)Der Verbraucher wird gebeten, offensichtliche Mängel sowie Transportschäden möglichst unverzüglich nach Erhalt der Ware anzuzeigen. Unterbleibt eine solche Mitteilung, bleiben die gesetzlichen Gewährleistungsrechte unberührt.

(3)Im Gewährleistungsfall ist OKM berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften zunächst Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu leisten.

(4)Ein Sachmangel liegt insbesondere nicht vor, soweit der geltend gemachte Mangel nachweislich auf folgende Umstände zurückzuführen ist: unsachgemäße Bedienung oder Verwendung entgegen der Bedienungsanleitung; eigenmächtige Reparaturen oder Veränderungen am Gerät; Verwendung nicht freigegebener Hard- oder Software oder Zubehörteile; äußere Beschädigungen durch Sturz, Feuer, Wasser, Überspannung oder sonstige äußere Einwirkungen; natürlichen Verschleiß oder übliche Abnutzung. Die gesetzliche Beweislastverteilung, insbesondere § 477 BGB, bleibt unberührt.

(5)Angaben zu Ortungstiefen, Messergebnissen, Materialerkennung, Visualisierungen oder Einsatzmöglichkeiten stellen keine Garantie dar. Abweichungen hiervon begründen keinen Sachmangel, sofern keine ausdrückliche Beschaffenheitsvereinbarung getroffen wurde.

(6)Software, Firmware und digitale Inhalte werden nach dem Stand der Technik bereitgestellt. Eine vollständige Fehlerfreiheit oder uneingeschränkte Kompatibilität mit sämtlichen Hard- und Softwareumgebungen kann aufgrund der technischen Komplexität nicht gewährleistet werden.

(7)Handelt es sich um eine Ware mit digitalen Elementen (§§ 327a, 475b BGB), stellt OKM dem Verbraucher diejenigen Aktualisierungen bereit, die erforderlich sind, damit die Ware ihre vertraglich vereinbarte und ihre objektiv erforderliche Beschaffenheit behält (insbesondere Funktions- und Sicherheitsupdates). OKM informiert den Verbraucher über solche Aktualisierungen. Der Zeitraum der Aktualisierungsbereitstellung beträgt zwei Jahre ab Übergabe der Ware; weitergehende gesetzliche Ansprüche des Verbrauchers bleiben unberührt. Installiert der Verbraucher bereitgestellte Aktualisierungen innerhalb einer angemessenen Frist nicht, haftet OKM nicht für Mängel, die allein auf das Fehlen der betreffenden Aktualisierung zurückzuführen sind, sofern OKM ordnungsgemäß über die Aktualisierung und die Folgen einer unterlassenen Installation informiert hat.

(8)Gewährleistungsansprüche bestehen nicht hinsichtlich einer fehlerhaften Interpretation von Scanergebnissen oder aufgrund wirtschaftlicher Entscheidungen, die der Verbraucher auf Grundlage solcher Ergebnisse trifft.

B.9 Haftung

(1)OKM haftet uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Vorschriften.

(2)Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet OKM nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

(3)Im Übrigen richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Vorschriften.

(4)Messergebnisse, Scanbilder, 3D-Visualisierungen sowie Softwareauswertungen dienen ausschließlich der technischen Unterstützung und stellen keine verbindliche Aussage über tatsächlich vorhandene Objekte, deren Lage, Größe, Material oder Tiefe dar.

(5)OKM übernimmt keine Garantie für einen bestimmten Such-, Grabungs-, Untersuchungs- oder wirtschaftlichen Erfolg. Insbesondere wird nicht garantiert, dass sich ein Objekt im Untersuchungsbereich befindet; dass ein Objekt erkannt wird; dass eine bestimmte Ortungstiefe erreicht wird; dass Messergebnisse eindeutig interpretiert werden können; dass Grabungen oder sonstige Maßnahmen erfolgreich sind.

(6)Entscheidungen über Grabungen, Bohrungen, Bauarbeiten oder sonstige Maßnahmen erfolgen ausschließlich in eigener Verantwortung des Verbrauchers.

(7)Der Einsatz der Geräte ersetzt keine archäologische, geologische, geotechnische oder sonstige fachgutachterliche Untersuchung.

(8)Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie aus der Übernahme einer ausdrücklichen Garantie oder einer Beschaffenheitsgarantie bleibt von den vorstehenden Haftungsregelungen unberührt.

(9)Vor der Einsendung eines Geräts zur Reparatur oder Wartung ist der Verbraucher gehalten, auf dem Gerät gespeicherte Daten (z. B. Scan- und Messdaten, individuelle Einstellungen) eigenverantwortlich zu sichern. Für einen Verlust solcher Daten haftet OKM nur im gesetzlich zulässigen Rahmen; die Haftungsregelungen in B.9 (1) bis (3) – insbesondere die unbeschränkte Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit – bleiben unberührt. Soweit OKM für einen Datenverlust haftet, beschränkt sich die Haftung auf denjenigen Wiederherstellungsaufwand, der auch bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Verbraucher angefallen wäre.

B.10 Urheber- und Schutzrechte

(1)Sämtliche Rechte an Software, Firmware, Handbüchern, Dokumentationen, Produktabbildungen, Auswertungsverfahren sowie sonstigen Inhalten verbleiben ausschließlich bei OKM oder dem jeweiligen Rechteinhaber.

(2)Ohne vorherige schriftliche Zustimmung von OKM ist es insbesondere unzulässig, Software oder Firmware zu verändern; technische Schutzmaßnahmen zu umgehen; Dokumentationen oder Schulungsunterlagen zu vervielfältigen oder weiterzugeben; Geräte oder Software zu kommerziellen Zwecken zu kopieren oder nachzubauen.

(3)Gesetzlich zulässige Nutzungsrechte des Verbrauchers bleiben hiervon unberührt.

B.11 Widerrufsrecht

(1)Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen (insbesondere Bestellungen über den Online-Shop, per E-Mail oder Telefon) nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Einzelheiten zu den Voraussetzungen, Fristen und Rechtsfolgen ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung von OKM.

(2)Bei Verträgen, die unmittelbar in den Geschäftsräumen von OKM oder im Rahmen einer persönlichen Beratung vor Ort geschlossen werden, besteht kein gesetzliches Widerrufs- oder Rückgaberecht, soweit gesetzlich nichts Abweichendes vorgeschrieben ist.

(3)Über das gesetzliche Widerrufsrecht hinaus gewährt OKM kein freiwilliges Rückgabe- oder Umtauschrecht für mangelfreie Waren.

(4)Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Verbrauchers bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.

B.12 Produktverfügbarkeit, Nachfolgeprodukte und Ersatzteile

(1)Ist ein bestelltes Produkt zum Zeitpunkt der Lieferung dauerhaft nicht mehr verfügbar, weil die betreffende Produktserie eingestellt wurde, informiert OKM den Verbraucher hierüber unverzüglich. OKM bietet in diesem Fall, soweit vorhanden, ein technisch und funktional gleichwertiges Nachfolgeprodukt an. Ein Anspruch auf Lieferung eines bestimmten Produktmodells oder einer bestimmten Produktgeneration besteht nicht.

(2)Nimmt der Verbraucher ein angebotenes Nachfolgeprodukt nicht an oder steht ein solches nicht zur Verfügung, ist OKM hinsichtlich des betroffenen Produkts zum Rücktritt berechtigt. Bereits geleistete Zahlungen für nicht lieferbare Produkte erstattet OKM unverzüglich. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

(3)Nach Einstellung einer Produktserie bemüht sich OKM, Ersatzteile für einen angemessenen Zeitraum bereitzuhalten, soweit dies technisch, wirtschaftlich und unter Berücksichtigung der Verfügbarkeit bei Vorlieferanten möglich ist. Sind Originalersatzteile nicht mehr verfügbar, ist OKM berechtigt, technisch gleichwertige Ersatzteile oder geeignete Ersatzlösungen anzubieten, sofern hierdurch die Funktionalität und Sicherheit des Produkts nicht wesentlich beeinträchtigt werden.

B.13 Exportkontrolle, anwendbares Recht, Verbraucherstreitbeilegung, Schlussbestimmungen

(1)Exportkontrolle und Sanktionen. Der Verbraucher bestätigt, dass der Erwerb und Einsatz der Geräte nicht gegen Exportkontroll- oder Sanktionsvorschriften verstößt, und trägt die Verantwortung für die Einhaltung der Gesetze im Bestimmungsland. Steht der Erfüllung Exportkontroll- oder Sanktionsrecht entgegen, ist OKM zur Leistungsverweigerung und zum Rücktritt berechtigt.

(2)Anwendbares Recht. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Hat der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Staat, bleiben zwingende verbraucherschützende Bestimmungen des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, von dieser Rechtswahl unberührt, soweit sie für den Verbraucher günstiger sind (Art. 6 Rom-I-VO).

(3)Verbraucherstreitbeilegung. OKM ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG).

(4)Salvatorische Klausel. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

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